Lukrative Förderung für E-Ladestationen

Das BMDV schüttet bis zu 30.000 Euro je Ladepunkt aus | Mit CITYWATT sicher zur Förderung
12. Juni 2024 durch
Lukrative Förderung für E-Ladestationen
CITYWATT GmbH, Sarah Mühlbauer

Seit dem 3. Juni 2024 fördert das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) mit einem neuen Programm den Ausbau von Schnelladestationen für E-Fahrzeuge in Deutschland, um die Ladeinfrastruktur zu verbessern, Elektromobilität zu stärken und ein flächendeckendes E-Mobility-Netz zu installieren. Gewerblich genutzte Fahrzeuge spielen eine zentrale Rolle bei der Elektrifizierung des Verkehrssektors, weisen sie doch in der Regel eine höhere Laufleistung als Privatfahrzeuge auf. Hier setzt die Förderung für gewerbliche Ladestationen des BMDV an und unterstützt die Umsetzung des Masterplans Ladeinfrastruktur II der Bundesregierung.  

Wie hoch sind die Förderungen?

Die Höhe der Förderung für gewerbliche Ladestationen ist abhängig vom Projekt und der jeweiligen Maßnahme. Bei einer Leistung am Ladepunkt von 50 bis 149 kW beträgt die maximale Förderung je Ladepunkt 14.000 Euro für kleine und mittlere Unternehmen, große Unternehmen erhalten bis zu 7.000 Euro. Bei Ladepunkten ab 150 kW Leistung erhalten KMU höchstens 30.000 Euro, Großunternehmen bis 15.000 Euro. Einzelne Anträge sind bei 5 Millionen Euro gedeckelt.


Was ist förderfähig?

Gefördert werden die Ausgaben für Anschaffung, Installation und Netzanschluss von nicht öffentlich zugänglichen, gewerblichen Ladestationen – Bedingung ist, dass die Schnellladepunkte eine Nennladeleistung von mindestens 50kW aufweisen und DC-Laden, also Laden mit Gleichstrom, ermöglichen.  Von der Förderung für E-Ladestationen können kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Großunternehmen sowie Kommunen profitieren. Der Antrag wird ausschließlich online gestellt, die Einreichung ist bis zur Erschöpfung der zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 150 Millionen Euro möglich. 

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Gibt es Bedingungen?

Wie bei jedem Programm sind die Leistungen auch an Voraussetzungen und Bedingungen geknüpft, so auch bei dieser Förderung für gewerbliche Ladestationen. So müssen die Schnellladestationen technische Standards in Bezug auf Ladeleistung und Kompatibilität einhalten, mindestens zwei Jahre im Besitz des Geförderten bleiben und zwingend mit erneuerbaren Energien gespeist werden.


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  1. Maximale Förderung für gewerbliche Ladestationen: Bis zu 30.000 € pro Schnellladepunkt, bis zu 5 Millionen € pro Antrag
  2. Signifikante Kosteneinsparungen: Reduzieren Sie Ihre Investitionskosten um bis zu 40 %
  3. Zukunftssicherheit: Mit geförderten Ladepunkten ab 50 kW Nennleistung sind Sie bestens gerüstet


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