THG-Prämie
sichern
Sichern Sie sich jetzt Ihre THG-Prämie für Ihr Elektroauto oder für Ihre öffentlichen Ladepunkte. Ganz einfach und unkompliziert mit CITYWATT!
Und das jedes Jahr aufs Neue!
THG-Prämie für Elektro-fahrzeuge
Sie erhalten
pro Jahr eine Prämie für Ihr Elektrofahrzeug (Stand 03.02.2022).
Und das jedes Jahr aufs Neue!
Alles was Sie brauchen, ist der Fahrzeugschein
Ihres E-Autos und eine Bankverbindung für die Auszahlung Ihrer THG Prämie. Dieses Angebot gilt übrigens nicht nur für gekaufte, sondern auch für geleaste E-Autos!
Jetzt THG-Prämie für Ihr Elektroauto sichern!
THG-Prämie für öffentliche Ladepunkte
Durch die THG-Quote können Sie Zusatzerlöse pro geladener kWh einnehmen (Stand 03.02.2022).
Alternativ können Sie auch Ihren Ladestrom günstiger anbieten und sich so einen weiteren Wettbewerbsvorteil sichern.
Was ist die THG-Quote?
Die Treibhausgas-Minderungsquote (kurz THG-Quote) dient als Klimaschutzinstrument dazu, den Ausstoß von Kohlendioxid im Verkehrssektor nachhaltig zu senken.
Quotenverpflichtete Unternehmen (wie z. B. Mineralölkonzerne) sind gesetzlich verpflichtet ihre CO2-Emissionen gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz (§ 37 BImSchG) jährlich schrittweise zu reduzieren. Zusätzlich zu ihren eigenen Maßnahmen zur Absenkung der CO2-Emissionen, können diese Unternehmen von Betreibern öffentlicher Ladepunkte oder Haltern von Elektroautos die sogenannten THG-Quoten kaufen und sich diese als CO2-Entlastung anrechnen lassen. Für quotenverpflichtete Unternehmen ist es jedoch nicht wirtschaftlich, einzelne THG-Quoten direkt von den E-Mobilisten zu kaufen. Daher bündelt CITYWATT viele THG-Quoten, um diese bestmöglich am THG-Quotenmarkt zu verkaufen.
Somit können Halter von Elektroautos oder Betreiber von öffentlich zugänglichen Ladpunkten durch den Verkauf ihrer THG-Quoten über CITYWATT jedes Jahr von Zusatzeinnahmen profitieren!
So funktioniert die Auszahlung der THG-Quote
1. Ladestrom melden oder Fahrzeugschein hochladen
Bei Ladepunkten benötigen Sie die abgegebenen Ladestrommengen, die Ladepunktbezeichnung, den Standort und die Bankverbindung.
Bei E-Autos benötigen Sie den Fahrzeugschein sowie Ihre Bankverbindung.
2. Zertifizierung und Verkauf
der THG-Quoten
CITYWATT reicht Ihre
Unterlagen zur Zertifizierung Ihrer THG-Quote beim Umweltbundesamt ein und kümmert sich
um die Vermarktung.
Dies dauert ca. 8 – 10 Wochen.
3. Auszahlung der
THG-Prämien
Nach der erfolgreichen Vermarktung zahlt Ihnen
CITYWATT den erzielten
Erlös auf Ihr Konto aus.
Häufig gestellte Fragen
Als THG-Quote wird die Treibhausgas-Minderungsquote bezeichnet. Durch diese sind quotenverpflichtete Unternehmen wie beispielsweise Mineralölkonzerne gesetzlich (nach § 37 BImSchG) dazu verpflichtet ihren Kohlendioxidausstoß jedes Jahr nachhaltig zu reduzieren.
Neben den Maßnahmen der quotenverpflichteten Unternehmen, können auch Betreiber öffentlicher Ladepunkte und Halter von E-Autos zur Senkung der CO2-Emissionen beitragen, indem sie die sogenannten THG-Quoten an z. B. Mineralölkonzerne jährlich verkaufen, denn diese können sich die THG-Quote als CO2-Entlastung anrechnen lassen.
Da es für quotenverpflichtete Unternehmen nicht wirtschaftlich ist einzelne THG-Quoten zu kaufen, bündelt CITYWATT die THG-Quoten seiner Kunden, um diese erfolgreich am THG-Quotenmarkt zu vermarkten.
Unterlagen für öffentlich zugängliche Ladepunkte
Um Ihre Ladestrommengen zu melden, benötigen wir die Ladestrommengen, die Ladepunktbezeichnung, den Standort der Ladepunkte sowie Ihre Bankverbindung für die Auszahlung Ihrer THG-Prämie auf Ihr Konto.
Unterlagen für E-Autos
Für die Anmeldung Ihrer E-Autos benötigen Sie lediglich ein Scan oder Foto Ihres Fahrzeugscheins der Zulassungsbescheinigung Teil I (Vorder- und Rückseite) sowie Ihre Bankverbindung für die Auszahlung Ihrer THG-Prämie. Hierbei ist es nicht von Bedeutung, ob Ihr E-Auto geleast, gekauft oder finanziert ist. Wichtig ist nur, dass Sie als Halter im Fahrzeugschein eingetragen sind.
Ja. Es gibt keine Begrenzung für die Anzahl der PKWs.
Die Prämie für die THG-Quote wird aktuell ca. 8 - 10 Wochen nach Registrierung auf der CITYWATT Webseite ausgezahlt. Jedoch ist zu beachten, dass sich die Dauer je nach Auslastung ändern kann, da CITYWATT hier von externen Faktoren (z. B. der Bearbeitungsdauer des Umweltbundesamtes) abhängig ist.
Nein. Es sind ausschließlich vollelektrische Autos, sogenannte BEV, für einen behördlichen Antrag zur THG-Quote zugelassen.
Ja. Laut Gesetz ist es vorgesehen, dass Halter von E-Autos ihre THG-Quoten an die quotenpflichtigen Unternehmen verkaufen können, dies gilt auch für geleaste oder finanzierte E-Autos. Entscheidend ist hierbei lediglich, dass Sie als Halter in den Zulassungspapieren eingetragen sind.
Bei Verkauf Ihres E-Autos oder bei Auslaufen Ihres Leasingvertrages endet Ihr Anspruch auf die THG-Quote zum Ende des laufenden Kalenderjahres. Bitte informieren Sie CITYWATT kurz über diesen Sachverhalt. Ein Vorteil für Sie ist, dass Ihnen bereits beantragte THG-Quoten trotzdem zustehen. Im Falle eines Verkaufes Ihres E-Autos ist es wichtig den neuen Besitzer über die bereits erworbene THG-Prämie zu informieren. Grund hierfür ist, dass dieser dann die THG-Quote nur für das darauffolgende Kalenderjahr beantragen kann.
Die zuständige Bundesnetzagentur bezeichnet Ladepunkte dann als „öffentlich“ zugänglich, wenn Parkplätze und Ladepunkte von unbestimmten oder nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis, also auch von Personen genutzt werden können, die dem Betreiber nicht bekannt sind (§ 2 Nr. 5 LSV). Häufige Beispiele hierfür sind Ladesäulen auf dem Supermarktgelände oder auf Kundenparkplätzen und in öffentlichen Parkhäusern. In diesen Fällen ist ein sog. „eichrechtlich zugelassener“ Stromzähler und eine Registrierung bei der Bundesnetzagentur erforderlich.
Zusätzliche Informationen:
– Gilt für eine Inbetriebnahme ab 03/2022: Diese Ladepunkte müssen eine standardisierte Schnittstelle
und eine digitale Anbindung an eine Plattform haben, die für Fahrer von Elektroautos aus der Ferne
(z. B. via Carsharing App) einsehbar ist, ob der Ladepunkt frei ist.
– Gilt für eine Inbetriebnahme ab 07/2023: Diese Ladepunkte müssen ein Kartenlesegerät
(EC- oder Kreditkarte) haben.
Sofern Ihr Ladepunkt nicht öffentlich zugänglich ist (Voraussetzung ist eine Anmeldung bei der Bundesnetzagentur), kann dieser nicht bei der THG-Quote berücksichtigt werden, da diese privaten
Ladepunkte nicht bei der Bundesnetzagentur gemeldet sind und keine geeichte Abrechnung haben. Derzeit können allerdings auch private Ladepunkte öffentlich zugänglich gemacht werden. Hierzu müssen diese zuerst bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden.
Grundsätzlich gilt:
Wenn Ihr Ladepunkt, an dem Sie Ihre E-Autos laden, öffentlich zugänglich ist, können Sie nach den aktuellen Regelungen für die Ladepunkte die THG-Quote beantragen.
Die Ladestrommengen bzw. Fahrzeugscheine können für das Jahr 2023 bis spätestens 31.01.2024 eingereicht werden.
CITYWATT bündelt die THG-Quoten der E-Autos und Ladestrommengen der CITYWATT Kunden, damit bessere THG-Quotenerlöse für jeden Einzelnen erzielt werden können. Das Beste daran ist, dass CITYWATT sich jedes Jahr automatisch wieder um die Vermarktung der THG-Quoten kümmert. So können CITYWATT Kunden jedes Jahr ohne Mehraufwand von Zusatzeinnahmen profitieren.
Vorteile:
– Durch die Bündelung der THG-Quoten mit anderen E-Mobilisten und einer volldigitalisierten Abwicklung, profitieren CITYWATT Kunden ohne großen Aufwand von sehr guten THG-Quotenerlösen
– Dauerhaft und jedes Jahr wieder
– Alles aus einer Hand
– Garantiert schnelle und sichere Auszahlung der Vermarktungserlöse
Bei vielen Anbietern und auch bei der Schwesterfirma wattline sinken die THG-Prämien im Jahr 2023 im Durchschnitt um ca. 20 % im Vergleich zum Vorjahr. Der wesentliche Auslöser für diesen Prämienrückgang liegt darin, dass das zuständige Umweltbundesamt den Emissionsfaktor für Ladestrom neu berechnet hat.
Der Emissionsfaktor entscheidet, wie viel CO₂-Einsparungen bei der Verwendung von Ladestrom in E-Autos rechnerisch gegenüber Fahrzeugen mit fossilen Antrieben realisiert werden kann. Die festgelegte Einsparung kann damit als THG Quote an die quotenverpflichteten Mineralölunternehmen vermarktet werden.
Im Jahr 2021 war im Strommix der Anteil an erneuerbaren Energiemengen deutlich niedriger: Das Umweltbundesamt hat diesen Emissionsfaktor deshalb nun von 119 auf 135 Kilogramm CO₂-Äquivalent pro Gigajoule angehoben.
Es gilt stets der statistische Wert von vor zwei Jahren als Grundlage für den auf die THG-Quote an zuwendenden Emissionsfaktor. Dieser basiert für das Jahr 2023 also auf Berechnungen aus dem Jahr 2021 und damit auf einem vergleichsweise hohen Anteil fossil erzeugter Strommengen im deutschen Strommix.
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