Zukunftssichere Ladeinfrastruktur für Ihre Wohn- und Gewerbeimmobilien
Investieren Sie in die Immobilie der Zukunft und steigern Sie den Wert Ihrer Objekte mit einer modernen Ladeinfrastruktur. Ob Neubau oder Modernisierung: Wir machen Ihre Immobilie fit für die Elektromobilität von morgen!
CITYWATT sorgt für reibungslose Ladevorgänge rund um Ihre Immobilie, von der Planung über die Installation bis zum Betrieb – und das bei voller Kostentransparenz.
Ihre Vorteile als Immobilieneigentümer
Werten Sie Ihre Immobilie zukunftssicher auf! Von der Ladeinfrastruktur über Energiekonzepte bis hin zu Fördermitteln – wir begleiten Sie Schritt für Schritt.
- Wertsteigerung Ihrer Immobilie: Durch die Installation moderner Ladeinfrastruktur erhöhen Sie die Attraktivität und den Marktwert Ihrer Immobilien langfristig.
- Volle Kostenkontrolle: Sie haben in jeder Projektphase den Überblick über alle Kosten, garantiert ohne versteckte Gebühren.
- Einfaches Management: CITYWATT übernimmt die Abrechnung, Verwaltung der Ladepunkte und den Stromeinkauf, unkompliziert und ohne Mehraufwand für Sie.
Vorteile für Mietparteien und Bewohner:innen
Sie möchten Ihr Elektrofahrzeug bequem zu Hause laden? CITYWATT bietet Ihnen eine einfache und zukunftssichere Lösung für Ihr Zuhause.
- Bequemes Laden zu Hause: Laden Sie Ihr Elektrofahrzeug einfach und zuverlässig in Ihrer Tiefgarage oder auf dem Gemeinschaftsparkplatz.
- Transparente Abrechnung: Die Abrechnung der Ladekosten erfolgt direkt über CITYWATT, ohne komplizierte Abrechnungsprozesse mit der Vermietpartei.
- Flexible Nutzung: Geben Sie Freund:innen und Familienmitgliedern mit einem RFID‐Chip Zugang zu Ihrer Ladesäule.
Planung, Förderung und Installation integraler Energiekonzepte
Wir denken schon heute an die Elektromobilität von morgen. Unsere ganzheitlichen Energiekonzepte beinhalten Maßnahmen, um den Energieverbrauch Ihrer Immobilie zu senken, die Effizienz zu steigern und den Anteil an erneuerbaren Energien zu erhöhen.
Bedarfsanalyse und Konzeption
Vom ersten Augenblick an gut beraten: Wir analysieren den Ladebedarf an Ihrer Immobilienanlage, berücksichtigen die Wünsche Ihrer Mietparteien und definieren mögliche Installationsorte in Tiefgaragen, Gemeinschaftsparkplätze, Carports oder Dachparkplätze.
Technische Planung, Betrieb und Abrechnung
So einfach geht nachhaltig: Auf Wunsch übernehmen wir alle Genehmigungsprozess, kümmern uns um Fördermöglichkeiten sowie den kompletten Betrieb und die Abrechnung Ihrer Ladesäulen über separate E‐Mobility‐Zähler.
Support und Wartung
Rund um die Uhr abgesichert! Mit langfristigen Wartungsstrategien und Serviceverträgen sind unsere technischen Experten immer für Sie da – von der Remote‐Fehlerbehebung bis zur großen Wartung vor Ort.
Stromeinkauf und THG-Prämien
Beziehen Sie Ihren Strom über CITYWATT und profitieren Sie von einem schnellen und sicheren Einkauf. Für öffentlich zugängliche Ladeinfrastrukturen übernehmen wir zudem die komplette Abwicklung und Auszahlung der THG‐Tarife. Unser Versprechen an Sie: 100 % Ökostrom – regional und nachhaltig.
Multi-User-Konzept für Immobilien: Zukunftssichere Ladeinfrastruktur
Unser Multi‐User‐Konzept ist die ideale Lösung für die Integration moderner Ladeinfrastruktur in Ihre Immobilien – ganz unabhängig von der bestehenden Stromversorgung. Die direkte Abzweigung nach dem Hausanschluss und Erfassung über einen speziellen E‐Mobility‐Zähler sorgen dafür, dass das interne Stromsystem der Immobilie unberührt bleibt.
So entsteht ein unabhängiger Stromkreislauf, der das Laden effizient, unkompliziert und sicher gestaltet.
Ladelösungen für Immobilien und Mehrfamilienhäuser
Häufig gestellte Fragen
Der Gebäudeeigentümer bzw. die Eigentümergemeinschaft trägt die Kosten als einmalige Investition zur Modernisierung des Wohn‐ bzw. Geschäftshauses. Vergleichbar ist dies mit dem Einbau und Betrieb eines Aufzugs, die wiederkehrenden Betriebskosten sind ebenfalls umlagefähig.
Bürgerliches Gesetzbuch: Ein Mieter hat gemäß § 554 Abs 1 Satz 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) das Recht auf Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge: „Der Mieter kann verlangen, dass ihm der Vermieter bauliche Veränderungen der Mietsache erlaubt, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen, dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge oder dem Einbruchsschutz dienen.“
Der einzelne Eigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft hat gemäß § 20 Abs 2 Satz 1 Nr 2 WEG (Wohnungseigentümergesetz) das Recht auf Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge: Jeder Wohnungseigentümer kann angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge, …dienen‟. Kontaktieren Sie uns, damit wir Ihnen helfen können.
Die Installation kann durch CITYWATT oder einen von CITYWATT lizenzierten Elektrofachbetrieb erfolgen.
Ja, eine Wallbox kann auch nachträglich installiert und integriert werden (nachdem die Leitungsverlegung bereits passiert ist). Es entstehen lediglich Kosten für die Anschaffung, Montage und Inbetriebnahme der Wallbox. Natürlich kann man auch die Leitungen etc. nachträglich bei einem bereits bestehendem Gebäude problemlos installieren.
Bei Eigennutzung des Stellplatzes sollten die Kosten für Anschaffung, Montage und Betrieb vom Gebäude‐ bzw. Wohnungseigentümer getragen werden. Bei Vermietung des Stellplatzes empfiehlt CITYWATT, dem Mieter lediglich die Nutzung der Wallbox zu überlassen.
Ja, sofern diese alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt und die Betriebssicherheit gewährleistet werden kann.
Ja, durch das Anbringen zusätzlicher RFID‐Chips können auch bekannte Dritte an der Wallbox laden und direkt abrechnen.