CHARGE@HOME: Die Ladelösung für den Dienstwagen in Wohn- und Büroimmobilien
Den Dienstwagen zu Hause laden – ideal für Unternehmen mit Außendienstmitarbeitern oder Homeoffice‐Lösungen. Laden Sie Dienstwagen bequem zu Hause, inklusive vollständiger Verbrauchserfassung und monatlicher Abrechnung. Eine perfekte Lösung für Ihre mobile Belegschaft.
Warum CITYWATT die beste Wahl für Immobilien ist
Mit CHARGE@HOME erhalten Sie eine Ladelösung, die dank der transparenten Abrechnung über CITYWATT keinen Mehraufwand für Sie bedeutet. Statt eine aufwändige Ladeinfrastruktur auf dem Firmengelände zu errichten, wird die Lösung direkt bei Ihren Mitarbeitenden zu Hause installiert – so sparen Sie hohe Investitionskosten für neue Ladepunkte vor Ort und bieten gleichzeitig einen attraktiven Benefit.
Gesetzesänderung 2026: Was Unternehmen beim Heimladen beachten müssen
Die bisherige steuerfreie Pauschalvergütung für Ladestrom (z. B. monatliche Pauschalen für Elektro-Dienstwagen) lief zum 31. Dezember 2025 aus.
Seit dem 1. Januar 2026 dürfen Arbeitgeber Ladestrom nur noch steuerfrei erstatten, wenn der tatsächliche Stromverbrauch und die zugrunde liegenden Stromkosten nachvollziehbar dokumentiert sind. Unternehmen sind daher verpflichtet, ihre Abrechnungsmodelle, Dienstwagenrichtlinien und Prozesse entsprechend anzupassen. Fehlende oder fehlerhafte Abrechnungen können zu steuerlichen Nachforderungen im Rahmen von Lohnsteuerprüfungen führen.
Rechtskonforme Heimlade-Abrechnung mit CITYWATT ChargeHome
CITYWATT ChargeHome ist auf die gesetzlichen Anforderungen ab 2026 ausgelegt und ermöglicht eine rechtssichere Abrechnung von Heimladevorgängen für Elektro-Dienstwagen.
Die Plattform erfasst Ladeverbräuche automatisiert, ordnet sie Fahrzeugen und Mitarbeitern zu und berechnet die Stromkosten auf Basis definierter Tarife oder individueller Strompreise. Die Abrechnungsdaten können in Fuhrpark-, HR- und Payroll-Systeme integriert und revisionssicher dokumentiert werden.
Damit unterstützt CITYWATT Unternehmen bei der Umsetzung der steuerlichen Vorgaben und reduziert administrativen Aufwand sowie Compliance-Risiken.
In drei Schritten zur Dienstwagen Ladelösung für zuhause
In nur drei Schritten sorgen wir dafür, dass die Dienstwagen Ihrer Mitarbeitenden bequem zu Hause geladen werden können – inklusive monatlichem Betrieb und Abrechnung der Wallboxen.
Schritt 1: Unterzeichnung des Vertrags und Onboarding der Mitarbeitenden
Nach der Unterzeichnung des Dienstleistungsrahmenvertrags übernimmt CITYWATT die gesamte Organisation. Ihre Mitarbeitenden werden umfassend über die Nutzung der Ladeinfrastruktur und das Abrechnungssystem informiert.
Schritt 2: Neukauf der Wallbox oder Einbindung eines Fremdprodukts
Jede neue Wallbox wird fachgerecht installiert, während bestehende Produkte nach eingehender Prüfung eingebunden werden können. So entsteht eine individuelle Lösung, die perfekt zu den Anforderungen Ihres Unternehmens passt.
Schritt 3: Integration ins Abrechnungssystem und monatlicher Regelbetrieb
Der Mitarbeiter erhält von CITYWATT eine monatliche Gutschrift über alle Ladevorgänge des Dienstwagens, die zuhause getätigt wurden. Das Unternehmen bekommt eine monatliche Sammelrechnung über alle Ladevorgänge der Mitarbeiter.
Sind Sie bereit für die Ladestrom-Abrechnung ab 2026?
Prüfen Sie jetzt, ob Ihre aktuelle Ladevergütung den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Unsere Experten unterstützen Sie bei der Umstellung auf eine messbasierte und steuerlich belastbare Abrechnungslösung.
Kontaktieren Sie uns und entdecken Sie die Möglichkeiten für zukunftsfähige Ladelösung Ihrer Dienstwagen. Wir freuen uns auf ein persönliches Gespräch.
CITYWATT GmbH
Passauer Straße 36
94161 Ruderting
Deutschland
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E-Mail
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Ladelösung für Dienstwagen zuhause
Häufig gestellte Fragen
Je nach Absprache kann die Kosten der Arbeitgeber oder der Dienstwagenfahrer tragen.
Ja, durch die mitgelieferten Chips zur Privatnutzung kann auch das private E‐Auto geladen werden.
Ja, sofern diese alle notwendigen Voraussetzungen erfüllen.
Ist eine Wallbox Eigentum des Unternehmens, so wird dies individuell zwischen Dienstwagenfahrer und Unternehmen geklärt.
Viele stellen häufig die Frage nach der Ladestrom-Abrechnung 2026: Seit dem 1. Januar 2026 dürfen pauschale Erstattungen ohne Verbrauchsnachweis nicht mehr steuerfrei gewährt werden.
Die Erstattung muss auf Basis gemessener kWh und eines definierten Strompreises erfolgen.
In der Praxis kommen intelligente Wallboxen, Fahrzeugdaten oder Zählersysteme zum Einsatz, die Ladeverbräuche eindeutig zuordnen können.
Fehlerhafte oder nicht dokumentierte Abrechnungen können zu steuerlichen Nachforderungen und Anpassungen im Rahmen von Lohnsteuerprüfungen führen.