THG-Prämie sichern für Ladesäulen und E-Fahrzeuge
Sie betreiben öffentlich zugängliche Ladesäulen, haben Ladepunkte für die E‐Flotte Ihres Unternehmens oder bieten Ladestrom für Ihre Mitarbeitenden und Kund:innen auf dem Firmengelände an? Dann sichern Sie sich mit dem Verkauf Ihrer THG‐Quote einen attraktiven Zusatzerlös!
THG-Prämie und THG-Quote: Das ist der Unterschied
Die THG‐Quote und die THG‐Prämie sind beide zentrale Bestandteile des Systems zur Reduktion von Treibhausgasen im Verkehrssektor – aber mit unterschiedlichen Funktionen. Die THG‐Quote ist die Verpflichtung zur CO₂‐Reduktion, während die THG‐Prämie der finanzielle Anreiz ist.
THG-Quote
Die THG‐Quote ist eine gesetzliche Vorgabe, die Mineralölkonzerne verpflichtet, ihre CO₂‐Emissionen jährlich zu senken. Um diese Quote zu erfüllen, können diese Konzerne THG‐Zertifikate von E‐Fahrzeughaltern und Ladepunktbetreibern erwerben.
THG-Prämie
Die THG‐Prämie ist der finanzielle Anreiz, der für E‐Fahrzeughalter und Ladepunktbetreiber durch den Verkauf der THG‐Quote entsteht. Sie wird an diejenigen ausgezahlt, die ihre THG‐Quote zur Verfügung stellen.
Ihre Voraussetzungen, um die THG-Prämie zu erhalten
Damit Sie die THG‐Prämie erhalten, muss Ihre Ladesäule oder Ihr Ladepark der Ladesäulenverordnung entsprechen und öffentlich zugänglich sein. Melden Sie Ihre Ladesäulen mit wenigen Klicks an und steigern Sie Ihre Einnahmen – jeder zusätzliche Standort und Ladepunkt bringt mehr!
Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:
- Ihre Ladesäule ist im Register der Bundesnetzagentur eingetragen
- Bezahloptionen für Dritte sind aktiviert
- Die Abwicklung der Ladevorgänge erfolgt gemäß den eichrechtlichen Vorgaben
- Der Ladepunkt ist öffentlich für E‐Autos zugänglich
- Ihre Ladesäule verfügt über eine standardisierte Datenschnittstelle
Wann gelten Ladeparks als öffentlich?
Ladepunkte gelten als „öffentlich zugänglich‟, wenn sie von einer allgemeinen Gruppe genutzt werden können – also auch von Personen, die dem Betreiber nicht persönlich bekannt sind. Typische Beispiele sind Ladesäulen auf Supermarktparkplätzen oder in öffentlichen Parkhäusern. Für diese Ladepunkte sind ein geeichter Stromzähler und die Registrierung bei der Bundesnetzagentur erforderlich.
Zusätzliche Anforderungen:
- Ab März 2022: Digitale Anbindung zur Statusanzeige des Ladepunkts.
- Ab Juli 2023: Ausstattung mit Kartenlesegerät für EC‐ oder Kreditkartenzahlung.
In 3 Schritten zur Auszahlung Ihrer THG-Prämie mit CITYWATT
THG-Quote für Ladesäulen und E-Fahrzeugen
Häufig gestellte Fragen
Als Betreiber Ihrer Ladeinfrastruktur haben wir bereits alle notwendigen Daten von Ihnen: Ladestrommenge, Ladepunktbezeichnung und Standort.
Ja, es gibt keine Begrenzung für die Anzahl der registrierten Fahrzeuge.
Nein, es sind ausschließlich vollelektrische Autos, sogenannte BEV, für einen behördlichen Antrag zur THG‐Quote zugelassen.
Ja, auch Halter von geleasten oder finanzierten E‐Autos haben Anspruch auf die THG‐Prämie. Entscheidend ist, dass Sie als Halter in den Zulassungspapieren eingetragen sind. Laut Gesetz können E‐Auto‐Halter ihre THG‐Quote an quotenpflichtige Unternehmen verkaufen – unabhängig davon, ob das Fahrzeug geleast oder finanziert ist.
Bei Verkauf Ihres E‐Autos oder bei Auslaufen Ihres Leasingvertrages endet Ihr Anspruch auf die THG‐Quote zum Ende des laufenden Kalenderjahres. Bitte informieren Sie CITYWATT kurz über diesen Sachverhalt. Ein Vorteil für Sie ist, dass Ihnen bereits beantragte THG‐Quoten trotzdem zustehen. Im Falle eines Verkaufes Ihres E‐Autos ist es wichtig den neuen Besitzer über die bereits erworbene THG‐Prämie zu informieren. Grund hierfür ist, dass dieser dann die THG‐Quote nur für das darauffolgende Kalenderjahr beantragen kann.